Fortbildung für Pflegekräfte

Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte gemäß § 132 SGB V

Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte. Mindestens vier Fortbildungsstunden müssen Pflegefachkräfte alle 2 Jahre absolvieren. Dies regelt die Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V.

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