AGB

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) –
    § 1 Geltungsbereich / Vertragsgegenstand
    (1) Leistungen und Angebote der MDS Berlin Brandenburg erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB). Unsere
    AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotene Bildungsmaßnahmen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages und werden selbst Vertragsbestandteil. Die vorliegenden AGB regeln ebenso die Rechtsverhältnisse zwischen Teilnehmer und Sanitätsschule über die gegebenenfalls zusätzlich erfolgte Unterkunftsbuchung.
    Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

(2) Unser Personal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Teilnehmer im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular
oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Der Vertrag kommt aufgrund der schriftlichen Anmeldung des Teilnehmers (Angebot) und nachfolgender schriftlicher Bestätigung durch uns (Annahme) zu Stande.
Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies mitgeteilt.


§ 3 Kosten
Es gelten die zum Anmeldezeitpunkt jeweils gültigen Seminar-/Lehrgangspreise. Ab einwöchiger Ausbildung bei Inanspruchnahme von Unterkünften gelten als
Unterkunftskosten Pauschalen (Listen bitte im Büro erfragen) welche eine Endreinigung inkludieren. Die Lehrgangskosten sind individuelle Preise, die durch die
Anmeldung zu unterschiedlichen Zeitpunkten sowohl zwischen den einzelnen Lehrgängen als auch zwischen den Teilnehmern variieren können. Durch wechselnde Unterkunfts- /Verpflegungspreise in verschiedenen Unterkünften oder Zeiträumen (Saison) sind Abweichungen nach oben und unten zwischen den vom Teilnehmer an die Sanitätsschule Nord gezahlten Unterkunfts-/Verpflegungskosten und den von den Vertragspartnern der Schule in Rechnung gestellten Beträgen
möglich. Diese Unterschiede werden nicht ausgeglichen. Ihr Unterkunfts- und Verpflegungspreis ist somit ein nicht-saisonabhängiger Ganzjahres-Festpreis. Ratenzahlungsvereinbarungen können vor Lehrgangsbeginn schriftlich beantragt werden und bedürfen unserer Annahme.


§ 4 Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Kursentgelt nach Vertragsschluss und vor Beginn eines Kurses zu bezahlen. Sofern kein fristgerechter Zahlungseingang zu
verzeichnen ist, kann der Teilnehmer vom Lehrgang ausgeschlossen und der Teilnahmeplatz anderweitig vergeben werden.
(2) Rechnungen sind innerhalb der genannten Fristen zu bezahlen. Der Teilnehmer kommt nach einer Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede
Mahnung nach Verzugseintritt können wir 2,50 € Auslagenersatz verlangen.


§ 5 Rücktritt / Kündigung / Verschieben
(1) Der Teilnehmer kann bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Rücktrittserklärung
muss schriftlich erfolgen.


(2) In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter eigener Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
a) vom 50. bis 31 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 % des Entgeltes,
b) vom 30. bis 22. Tage vor Veranstaltungsbeginn 20 % des Entgeltes,
c) vom 21. bis 15. Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 % des Entgeltes,
d) vom 14. bis 8. Tage vor Veranstaltungsbeginn 70 % des Entgeltes,
e) ab dem 7. Tage bis 1. Tag vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Entgeltes.


Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Wir behalten uns vor, im Einzelfall
eine höhere Entschädigung, entsprechend entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.

(3) Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Abs. (1) wirksam und nachweislich
zurückgetreten ist.


(4) Eine Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen.


§ 7 Rücktritt bei Sonderlehrgängen sowie Außer-Haus-Kursen
Bei Erste-Hilfe Kursen, die auf Wunsch des Anmeldenden bei diesem im Betrieb oder sonst wie außerhalb der eigenen oder angemieteten Räumlichkeiten der
MDS Berlin Brandenburg durchgeführt werden, besteht für den Anmelder ein kostenfreies Rücktrittsrecht bis 14 Uhr des Vortages vor Veranstaltungsbeginn. Kurzfristigere Absagen werden dann mit 10 Teilnehmern und dem berufsgenossenschaftlichen bzw. Unfallkassen- Abrechnungsbetrag in Rechnung gestellt wird, da der
Dozent in Fällen der An- und Abreise ohne Kursdurchführung an diesen Tagen nicht anderweitig eingesetzt werden kann.


Eine Erste-Hilfe-Kursabsage Ihrerseits muss nachweisbar per e-Mail oder Fax mindestens einen Werktag vor Kursbeginn bis 14 Uhr an uns erfolgen. In diesem
Fall bleibt Ihre Absage kostenfrei. Dem Anmelder steht der Nachweis frei, dass überhaupt kein oder ein niedrigerer Schaden als die Pauschale entstanden ist. Wir
behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend entstandener, dem Teilnehmer gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender
Kosten zu berechnen.


Bei allen anderen nicht-Erste-Hilfe-Kursen, die auf Wunsch des Anmeldenden bei diesem im Betrieb oder sonst wie außerhalb oder innerhalb der eigenen oder
angemieteten Räumlichkeiten der MDS Berlin Brandenburg durchgeführt werden, besteht für den Anmelder kein kostenfreies Rücktrittsrecht. In diesem Fall sind die im
Angebot der Akademie genannten Kosten voll zu tragen.


§ 8 Änderungen / Ausfall von Unterrichtsleistungen / Sonderkündigungsrecht
(1) Wir behalten uns vor oder während der Veranstaltung zeitliche und örtliche Änderungen in zumutbarem Rahmen vor. Wir behalten uns ferner den Ersatz von
Dozenten durch gleich qualifizierte Personen sowie den Austausch und die Veränderung von Lehrmaterialien aus wichtigem Grund vor, soweit diese den Nutzen
der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern.
(2) Fallen Unterrichtsleistungen aus einem Grund aus, den wir zu vertreten haben, werden sie nachgeholt. Fallen sie aus einem Grund aus, den wir nicht zu vertreten haben, werden wir uns um ihre Nachholung bemühen. Ein Rechtsanspruch besteht bei letztgenanntem nicht.


(3) In beiden Fällen des Abs. (2) sind über den Ersatzunterricht hinausgehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit betreffen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bei zu geringer oder zu großer Teilnehmerzahl oder wenn von der Schule angeforderte Unterlagen nicht fristgerecht eingereicht wurden, behalten wir uns vor, Anfangstermine auch für einzelne Teilnehmer kurzfristig zeitlich zu verschieben oder den Teilnehmer im nächsten Lehrgang auszubilden. Bereits gezahlte Lehrgangskosten verbleiben bei der MDS Berlin Brandenburg und werden angerechnet. Bei erheblicher zeitlicher Verschiebung oder gänzlichem Ausfall des Lehrgangs aufgrund obiger Gründe besteht für den


Teilnehmer ein Sonderkündigungsrecht binnen zwei Wochen nach Zugang der Benachrichtigung von den obigen Umständen.
(4) Eine Auslagerung der Ausbildung oder einzelner Abschnitte in andere Bildungseinrichtungen/ Schulungshotels auch an anderen Orten behalten wir uns ausdrücklich vor.


§ 9 Rücktritt des Veranstalters
Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn: a. für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen (Mindestteilnehmerzahl: 6) vorliegen, b. die Veranstaltung vor Beginn aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen abgesagt werden muss. Dies ist
insbesondere bei plötzlicher Krankheit oder Tod des Dozenten, höherer Gewalt oder Tod eines nahen Angehörigen des Dozenten der Fall.
In allen vorgenannten Fällen werden die Teilnehmer unverzüglich informiert und bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Weitergehende
Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vom Teilnehmer gebuchte Hotelzimmer, Bahntickets oder vergleichbarem.


§ 10 Besonderheiten einzelner Ausbildungen
(1) Für die Ausbildung zum staatlich anerkannten Desinfektor (Zeugnis durch Landesamt für soz. Dienste) sind vorab folgende Unterlagen einzureichen: Attest
über die gesundheitliche Eignung zum Beruf, Geburtsurkunde und Führungszeugnis.
(2) Bei Ausbilderlehrgängen für Erste-Hilfe und Sofortmaßnahmen am Unfallort sowie Sehtester ist auf die regional unterschiedliche Voraussetzung für die Anerkennung gemäß § 67 / § 68 FeV (bzw. DGUV-G 304-001 falls erforderlich) selbst zu achten.
(3) Exkursionen in allen Lehrgängen müssen als Fahrleistung ggf. in Fahrgemeinschaften von den Teilnehmern erbracht werden und können nicht mit der Schule
abgerechnet werden.


(4) Die während der Ausbildung zum Praxisanleiter zusätzlich mögliche Anfertigung einer Urkunde über die Qualifikation „Ausbilder für Erste Hilfe“ sowie während
der Ausbildung zum Rettungssanitäter mögliche Anfertigung einer Urkunde über die Qualifikation „VBG-anerkannter Betriebssanitäter“ sowie andere Zusatzurkunden stellen kostenpflichtige Zusatzleistungen dar.


(5) Die staatlich anerkannte Ausbildung zum Rettungssanitäter (520 Std) wird inhaltlich durch die RettSan-APVO des Landes Berlin geregelt. Es werden 160 Std.
Grundkurs und 40 Std. der Prüfungsvorbereitung in Vollzeit bei der MDS Berlin Brandenburg absolviert. Die Praktika finden in Betrieben statt.
Das Lehrgangsziel, wesentliche Inhalte, Angaben zur Art des Abschlusses, Dauer der Maßnahme, Schulungszeiten und Zeiten der Praktika werden ebenfalls
durch die RettSan-APVO des Landes Berlin geregelt. Arbeitskleidung dürfen aus hygienerechtlichen Gründen nicht durch den Schulungsträger sondern müssen von
den Praktikumsstellen gestellt werden.


(6) Die Teilnehmerzahl liegt für alle Lehrgänge bei ca. 10 – 30 Personen. Der Unterricht findet i. d. R. täglich von 09.00 Uhr bis 16.30 Uhr statt. Abweichungen sind
möglich.


§ 11 Haftung für Schäden
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers.


(2) Bei Ansprüchen wegen der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB) haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
(3) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung
von vertragswesentlichen Pflichten handelt.


§ 12 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber uns oder über einen Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.


§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame bzw. unwirksam gewordene Klausel durch die Regelung zu ersetzen, die der bisherigen Regelung nach den Vorstellungen
und den wirtschaftlichen Geschäftsgründen der Parteien am nächsten kommt.


§ 14 Erfüllungsort- Rechtswahl- Gerichtstand
(1) Soweit sich aus dem Vertrag nicht anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ausschließlicher Gerichtstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen das
für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.


§ 15 Ergänzungsvertrag für AZAV-geförderte Teilnehmer
Gemäß dem Anforderungsprofil „Träger SGB III / AZAV“ der HZA (April 2017) ist für alle AZAV-geförderten Teilnehmer ein Ergänzungsvertrag abzuschließen. Im
Fall Ihrer Förderung fordern Sie diesen Vertrag bitte bei uns an.


§ 16 Datenschutz
Sie erklären sich gemäß der Datenschutzverordnung (EU-DSGUV) einverstanden, dass wir Ihre Daten intern abspeichern

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